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Kundeninfos

Rechtliche Hinweise (Kundeninformation)

A. Allgemeine gesetzliche Informationspflichten für Verbraucher

Hinsichtlich der Einzelheiten, wie ein Vertragschluss mit Thunderbike zustande kommt und den gesetzlichen Informationspflichten siehe § 2 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Teil A. sowie im Teil B. Kundeninformation. Thunderbike speichert den Vertragstext ebenfalls soweit und so lange es zur Vertragsabwicklung erforderlich ist. Dieser kann nach vorheriger Ankündigung in den Geschäftsräumen der Thunderbike eingesehen werden.

Für den Fall, dass Sie sich im Bestellvorgang verschreiben, z.B. eine falsche Menge angeben, beachten Sie § 2 Ziffer 5 der AGB. Grundsätzlich kann der Vertrag in deutscher oder englischer Sprache geschlossen werden. Wählen Sie dazu über das Flaggensymbol auf der Homepage die jeweilige Version aus.

B. Altölrücknahme

Eine Entgegennahme von Altöl ist in der bei uns erworbenen Menge am Geschäftssitz in Hamminkeln möglich. Der Käufer verpflichtet sich für eine umweltgerechte Entsorgung des Altöls und der entleerten Gebinde Sorge zu tragen. Ein eventueller Rückversand des Altöls ist als Gefahrgut durchzuführen unter Angabe der Rechnungsnummer des Kaufs.

C. Batterieverordnung

Als Endverbraucher sind Sie gesetzlich zur Rückgabe oder ordnungsgemäßen Entsorgung gebrauchter Batterien verpflichtet. Die Entsorgung im Hausmüll ist gemäß Batterieverordnung verboten. Die bei uns erworbenen Batterien können nach Gebrauch unentgeltlich bei uns zurückgegeben werden. Daneben können Sie die Batterien nach Gebrauch unentgeltlich bei Sammelstellen im Handel oder kommunalen Sammelstellen umweltgerecht entsorgen.

Schadstoffhaltige Batterien sind mit einem der nachstehenden Symbole des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls versehen und sind giftig: Cd = Cadmium, Hg = Quecksilber, Li = Lithium, Li-Ion = Lithium-Ionen, Mh = Metallhydrid, Ni = Nickel, PB = Blei, Zi = Zink

D. Elektro- und Elektronikgerätegesetz

Die Hersteller müssen seit dem 13. August 2005 in den Verkehr gebrachte, alte Elektrogeräte kostenlos zurücknehmen. Die Hersteller müssen ihre Elektro- und Elektronikgeräte, die nach dem 23. November 2005 in Umlauf gebracht werden, mit dem Symbol – durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern- kennzeichnen. Als Händler sind wir gesetzlich verpflichtet, Sie hiermit zu informieren, dass solche Altgeräte nicht als unsortierter Hausabfall zu beseitigen sind, sondern getrennt zu sammeln und über die örtlichen Sammel- und Rückgabesysteme zu entsorgen sind.

Gemäß dem ElektroGesetz vom 23.März 2005 verkaufen wir ab dem 25. November 2005 nur noch Elektro- und Elektronikgeräte von Herstellern, welche sich entsprechend bei der zuständigen Behörde registriert haben und eine insolvenzsichere Garantie für die Finanzierung der Rücknahme und Entsorgung ihrer Elektrogeräte nachweisen können.

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