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#Ausgabe 5/20

Ausgabe #4/20

Von Loorbeerhecken und Konflikten 2.0

Glück auf, liebe Harleyfreunde! Letzten Monat hatte ich bereits angefangen euch zu berichten, wie es laufen kann, wenns mal blöd läuft. Leider hat nich alles in einen Blog gepasst, deshalb knüpfe ich nun da an, wo ich letzten Monat aufhörte. Hier kommst du zum ersten Teil: Von Loorbeerhecken und Konflikten

Wir erinnern uns, man war inzwischen bei Gericht um dem Anhörungstermin sowie der Beweisaufnahme beizuwohnen. Gut gerüstet mit Argumenten und/oder selbst in Auftrag gegebenen Gutachten und Stellungnahmen um die eigene Forderung zu untermauern, fiebert man dem Termin entgegen und is sich sicher, dem „Gegner“ zu zeigen, dass man Recht hat! Oder doch nich?

Alle, ich betone ALLE zur Akte gereichten Unterlagen, Gutachten, Stellungnahmen werden vom Gericht in den seltensten Fällen als Beweis anerkannt, allenfalls als „qualifizierter Parteivortrag“. Jeder Richter wird immer immer immer seinen eigenen Gutachter beauftragen. Er darf sich bei der Urteilsfindung nicht auf den qualifizierten Parteivortrag stützen, egal von wem er kommt. Denn dieser qualifizierte Parteivortrag kann gekauft sein. Sei er noch so fundiert, begründet und richtig, der Richter darf sich darauf überhaupt nicht stützen. Dies hätte sofort einen Antrag auf Befangenheit der Gegenseite zur Folge. Der Richter braucht den eigenen, gerichtlichen Gutachter, da er sich selbst in der zur Rede stehenden Materie selten auskennt. Aber er muss Recht sprechen.

Um das zu tun, braucht er einen Sachverständigen. Um den richtigen Gutachter zu finden, wendet sich der Richter entweder an die IHK oder die Handwerkskammer. Diese führen eine Armee von gerichtlichen Sachverständigen, welche auf ihre Objektivität und Neutralität hin vereidigt sind. Wird dem Richter ein Gutachter genannt, so muss er den Parteien dies mitteilen und sie fragen, ob irgendetwas gegen Beauftragung des Gutachters spricht.

Wenn niemand was gegen den Sachverständigen hat, wird er die Arbeiten am Gutachten aufnehmen, wenn…..

……..ja, wenn vorher ein angemessener Kostenvorschuss von der Klägerseite in die Gerichtskasse eingezahlt wird. Der Hintergrund hierbei ist, dass nach erstelltem, aber für den Kläger enttäuschenden Gutachten dessen Zahlungsmoral auf etwa Nulll sinkt. Klar hat der keinen Bock für etwas zu bezahlen, was seine Erfolgsaussichten schmälert. Deshalb wird der Gutachter erst NACH Zahlungseingang beauftragt. Den einzuzahlenden Kostenvorschuss beschließt der Richter und dieser Vorschuss ist selten nur dreistellig.

Hier und jetzt sind wir etwa 4-8 Monate vom ursprünglichen Streit zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer entfernt. Die Kosten, die bis hierhin aufgelaufen sind richten sich ganz nach Einsatz der Anwälte. Die Gerichtskosten sind bis hierhin überschaubar.

Für die Erstellung des Gutachtens hat der gerichtliche Sachverständige immer 3 Monate Zeit, außer beim selbständigen Beweisverfahren. Das geht in der Regel schneller. Die 3 Monate braucht der Gutachter für gewöhnlich auch. Er muss einen Ortstermin anberaumen, das Objekt sichten, das Gutachten schreiben und hat noch tausend andere Sachen zu tun. Innerhalb dieser 3 Monate kann noch viel passieren. ZB.: der Gutachter stellt fest, dass die Kohle nicht reicht. Dann muss er das dem Gericht mitteilen und der Kläger muss nachlösen. Der Gutachter braucht vielleicht auch mehr Zeit zur Fertigstellung, die wird ihm auf Antrag für gewöhnlich zugestanden. Der Sachverständige wird den Ortstermin anberaumen und die Parteien dazu einladen. In diesem Ortstermin wird der Sachverständige über Gott und die Welt reden, aber kaum was zur Sache sagen. Kläger und Beklagte haben dabei keinen Anspruch auf Auskünfte seitens des gerichtlichen Sachverständigen. Dessen Auftraggeber ist ja das Gericht und nur gegenüber dem Gericht ist der Sachverständige auskunftspflichtig. Zu dem Ortstermin an sich, dazu MUSS der Gutachter die Parteien aus Gründen der Parteiöffentlichkeit einladen. Quasi….dabei sein ja, mitreden nein.

Liefert der Gutachter innerhalb von 3 Monaten das Gutachten ab, sind seit Beginn der Auseinandersetzung etwa 12 Monate vergangen. 12 Monate in denen das in Rede stehende Objekt oft nicht nutzbar is.

Fällt das Gutachten eindeutig aus, so wird das Verfahren schnell beendet sein. Die Parteien haben nach Gutachtenzustellung angemessen Zeit dazu Stellung zu nehmen. Häufig kommt es aber noch zu einer Gerichtsverhandlung, weil die mutmaßlich unterlegene Partei versuchen wird, das Gutachten zu zerpflücken, oder aber (ganz schlau) den Gutachter selbst zu zerpflücken. Das kann sehr leicht gehen, in dem man ihm z.B. in der Verhandlung vorwirft, er hätte keine Ahnung und man würde ihn im Allgemeinen für recht blöd halten. Der charakterlich nicht gefestigte Sachverständige geht über solch blöde Ansprachen gern mal an die Decke. Wenn man ihn dann in der Hauptverhandlung richtig bei den Eiern hat und der Gutachter patzig oder gar laut wird, kann man ihn schick wegen dem Besorgnis der Befangenheit aus dem Verfahren kegeln. Stimmt der Richter dem zu, so bekommt der Sachverständige nichma seine Kohle…

An diesem Punkt begänne das Spiel ab „der Richter sucht einen Gutachter“ erneut. Die Monate fließen weiter ins Land. Das gilt übrigens für alle Gewerke, außer Prostitution. Dafür gibt’s keine Gutachter.

Du siehst, dass bei solchen Dingen Recht haben und Recht bekommen zwei unterschiedliche Paar Schuhe sind. Insbesondere dann, wenns um vermeintlich kleinere Dinge geht steht der Ärger und die Kosten die mit solchen Streitereien einhergehen, in keinem Verhältnis zum eigentlichen Problem. Ich hatte bereits Akten auf meinem Schreibtisch, da war der Streitwert unter 500 €.

Was bezweckt der olle Evoluzzer mit seinen Ausführungen? Ganz einfach, egal welche Form von Ärger Du mit Deinem Handwerker hast…versuche so lange wie möglich, die Angelegenheit gütig zu regeln. Natürlich gibt es Dinge, die dulden keinen Aufschub. Natürlich geht’s manchmal um richtig Asche…keine Frage. Aber man muss auch nicht für jeden Scheiß vor Gericht ziehen…und unterm Strich zahlt die unterlegene Partei die Zeche. Bei einem Streitwert von 1.000 Oiro, sollte man sich echt überlegen, ob man sich den Stress über Monate antut…und vielleicht am Ende alles bezahlen muss, weil man unbedingt und aus Prinzip Recht haben will. „Aus Prinzip“ ist übrigens eine Formulierung, die man sich in einem Gerichtssaal verkneifen sollte….

Ich lege Dir anheim, einige dich. Denn…vor Gericht und auf hoher See bist Du in Gottes Hand.

In diesem Sinne,

Ride On!

Euer Evoluzzer

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