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Der Motorradführerschein

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OTHERS DREAM OF IT – YOU’RE DOING IT! 

Harley-Davidson bietet euch ab sofort exklusiv die Möglichkeit, 1.250€ beim Kauf eines Neufahrzeuges als Nachlass zu bekommen oder diesen Betrag als Zuschuss für die Fahrausbildung zu erhalten! Alle Infos findet ihr hier.

Grundwissen

Seit dem 19. Januar 2013 gelten die aktuellen Regeln für den Motorradführerschein. Nach langen Gesprächen war uns klar, dass wir in dieser Materie etwas für Klarheit sorgen müssen! Also, kann ich mit 20 Jahren schon eine Harley fahren, oder wie ist das jetzt?

Zum Grundverständnis – Was darf ich mit welchem Führerschein fahren?

  • Klasse A1: Leichtkrafträder beschränkt auf 125 cm³ bis 11 kW/ 15 PS bei einem max.  Leistungsgewicht bis 0,1 kW/kg; ab 16 Jahren
  • Klasse A2: Motorradführerschein; ab 18 Jahren, beschränkt auf Krafträder bis 35 kW/ 48 PS bei einem max. Leistungsgewicht bis 0,2 kW/kg
  • Klasse A: unbeschränkte Klasse A für Personen ab 24 Jahren

Biker mit einem A1 Führerschein müssen leider ein Upgrade auf einen der größeren Führerscheine machen, um eine Harley fahren zu dürfen! Nach der zweijährigen Probezeit muss erneut eine Prüfung abgelegt werden, um den A2 Führerschein zu erhalten. Ein Sprung vom A1 auf den A Führerschein ist möglich, wenn das 24. Lebensjahr erreicht ist und das komplette Fahrschulprogramm erneut durchlaufen wird. Diesen Weg kann man allerdings umgehen. Ist man bereits zwei Jahre im Besitz der A1 Fahrerlaubnis, so kann man eine praktische Prüfung ablegen, um von A1 auf A2 aufzusteigen. Nach weiteren zwei Jahren kann man so diesen Step wiederholen und seinen A2 Führerschein auf A upgraden. Diese Alternative bietet sich jedoch nur an, wenn man bereit ist, zwei weitere Jahre unter 48 Pferdestärken zu bleiben.

Mit dem A2 Führerschein ist es theoretisch möglich, deine Traum Harley zu fahren! Wir haben die Möglichkeit, fast jedes Harley-Davidson Modell auf unter 48 PS zu drosseln. Dazu könnt ihr gerne unser Verkaufsteam ansprechen! Nach zwei Jahren Probezeit und 40 minütiger praktischer Prüfung kann die Drossel entfernt werden- somit ist die Welt der Motorräder uneingeschränkt für euch geöffnet!

Ab dem 24. Lebensjahr ist ein Direkteinstieg in die offene Klasse A, ohne Vorbesitz jeglicher Führerscheine, möglich. Dazu müsst ihr allerdings das komplette Fahrschulprogramm mit theoretischer und praktischer Prüfung durchlaufen. Mit der Klasse A ist es für euch möglich, jede Harley-Davidson für einen Ritt auszuführen!

Fazit! Es ist bereits ab 18 Jahren möglich, mit der A2 Fahrerlaubnis gedrosselte Harley-Davidson Modelle zu fahren. Die Voraussetzung für einen “offenen” ungedrosselten Führerschein der Klasse A unter 24 Jahren ist der mindestens zweijährige Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis A2. Wenn man also mit 18 direkt den A2 Führerschein macht, kann man mit 20 Jahren ein Upgrade auf A machen und somit jede Harley-Davidson ungedrosselt fahren.

So findet Ihr die richtige Fahrschule

Der beste Tipp für die Suche der richtigen Fahrschule ist, dass ihr euch an Freunde, Bekannte oder Familie wendet und euch einen Rat  bezüglich deren Erfahrungen einholt. Zudem kann es niemals schaden, sich selber an das World Wide Web zu wenden und eine Recherche durch zu führen. Google Maps listet dabei alle Fahrschulen in eurer Nähe auf und hilft euch bei eurer Suche. Im Normalfall bietet die Homepage der jeweiligen Fahrschule Daten zum Angebot und zur Erreichbarkeit. Das wichtigste in unseren Augen jedoch ist, dass der Fahrschullehrer selber begeisterter Motorradfahrer ist.

Kosten für den Führerschein

Grundsätzlich kann man keinen fixen Preis für den Motorradführerschein ausmachen, denn die Preise variieren stark zwischen einzelnen Faktoren. Um euch trotzdem einen ungefähren Einblick in die Kosten zu geben, haben wir einen Vergleich zusammengestellt, der sich zwischen 1.000€ und 2.000€ bewegt. Besonders hängt es natürlich davon ab, wie viele Fahrstunden Ihr benötigt, um Euer Fahrschul-Gefährt für die praktische Prüfung zu beherrschen. Weitere Kosten entstehen durch Anmeldegebühr, Pfüfungen (Theorie & Praxis), Übungsmaterialien, Sehtest, aktuelle Passbilder oder natürlich die Ausstellung des neuen Führerscheins selbst. Fragt also in der Fahrschule am besten nach den Preisen für Sonderfahrten (das sind die Pflichtstunden), Übungsfahrten und der Anmeldegebühr samt Gültigkeitsdauer und vergleicht in der näheren Umgebung oder lasst Euch von Freunden beraten. Deutlich günstiger wird es natürlich, wenn Ihr dank Upgrade vom kleinen A1 (ehem. 1b) mittels praktischer Prüfung und wenigen Übungsstunden umsteigt.

Dauer des Motorradführerscheins

Vorausgesetzt, dass Theorie- und Praxisprüfungen auf Anhieb klappen und man bereits im Besitz eines Autoführerscheines ist, dauert der Motorradführerschein zirka zwei bis drei Monate. Ist man im Besitz des Klasse B Führerscheines, so benötigt man lediglich sechs anstatt zwölf Doppelstunden Theorie. Manche Fahrschulen bieten auch mehrere Theorieeinheiten pro Woche an. Selbst wenn das der Fall ist, benötigt man für den theoretischen Teil mindestens zwei Monate. Wer also auf Nummer sicher gehen möchte, um rechtzeitig zum Geburtstag den Führerschein in der Hand zu halten, der sollte in aller Ruhe ein halbes Jahr vorher mit dem Führerschein beginnen. Die Fahrstunden allerdings sollten besser in einem kompakten Block von wenigen Wochen vor der praktischen Prüfung geplant werden, um die Kosten nicht unnötig in die Höhe zu treiben.

7 Tage- Crashkurs zum Motorradführerschein

Unser Azubi Adrian absolvierte seinen Führerschein innerhalb einer Woche in einer Intensivfahrschule. “Es ist zwar anstrengend, von morgens bis abends in der Fahrschule zu sitzen, aber es ist auf jeden Fall empfehlenswert”, sagt Adrian zu seinem Neuerwerb. Mit zirka 1200€ bezahlte er sogar weniger, als so manch einer, der seinen Führerschein normal absolvierte. Natürlich gibt es immer ein für und wider für solch eine Ausbildung. Wir empfehlen, den Führerschein vielleicht nicht nur bei Sonnenschein innerhalb einer Woche zu machen sondern verschiedene Witterungsverhältnisse für die Fahrkenntnisse mit zu nehmen.

Klasse 3 Motorradführerschein Upgrade

Hinweis für diejenigen die in Besitz der Fahrerlaubnis Klasse 3 sind die vor dem 01.04.1980 erstellt wurde.  Die Fahrerlaubnis der Klasse 3 vor dem 01.04.1980 beinhaltet den aktuellen Klasse A1 Führerschein und berechtigt euch somit zum führen von Leichtkrafträdern. Ihr könnt also bei Intresse, wie bereits oben beschrieben, lediglich eine 40 minütige praktische Prüfung ablegen um eine Fahrberechtigung für A2 zu erlangen und gedrosselte Harleys fahren zu dürfen. Solltet Ihr allerdings keine Fahrpraxis mit Leichtkrafträdern haben, empfehlen wir unbedingt Fahrstunden zu nehmen! Gleiches gilt natürlich, wenn Ihr noch einen „rosaroten Lappen“ mit der Klasse 1b besitzt.

A1 Motorräder mit Autoführerschein B196 fahren

Seit dem 31.12.2019 ist eine Neuregelung zur Führerscheinklasse B196 in Kraft. Erfahrene Autofahrer sollen die Möglichkeit bekommen, relativ einfach und kostengünstig Motorräder der Klasse A1 fahren zu können. Auf die theoretische und praktische Prüfung kann verzichtet werden wenn eine Fahrerschulung durchgeführt wird, man mindestens 25 Jahre alt ist und bereits 5 Jahre im Besitz der Klasse B ist. Bis dato durfte eine 125er Maschine nur mit einem PKW-Führerschein bewegt werden wenn dieser vor dem 01.04.1980 ausgestellt wurde.

Info zum Umtausch von Führerscheinen

Umtausch der Führerscheine nach EU-Richtlinien. Der hauptsächliche Grund der Umtausch-Aktion beschränkt sich auf den Fälschungsschutz, durch diesen Schutz entfällt auch der sogenannte Führerscheintourismus: Beim Entzug der Fahrerlaubnis fällt es somit schwerer, Führerscheine im Ausland machen. Um die Behörden in dieser Hinsicht zu entlasten, werden die Umtauschfristen gestaffelt. Bei Papierführerscheinen, die vor 1999 ausgestellt wurden, entscheidet das Geburtsjahr des Führerscheininhabers über das Umtauschdatum. Diejenigen, die 1971 oder später geboren sind, können ihren Führerschein bis zum 19.01.2025 umtauschen. Merke: Der 19.01. ist immer Stichtag im jeweiligen Jahr. Die Jahrgänge 1965 bis 1970 haben noch bis 2024 Zeit, 1959-1964 bis 2023 und 1953-1958 bis 2022. Allen, die vor 1953 geboren sind, wird noch bis 2033 Zeit eingeräumt.

Bei den Führerscheinen, die ab dem 01.01.1999 ausgestellt wurden, entscheidet das Ausstellungsjahr des Führerscheins über das Datum des Umtausches.

Ausstellungsjahr Datum
1999 – 2001 19.01.2026
2002 – 2004 19.01.2027
2005 – 2007 19.01.2028
2008 19.01.2029
2009 19.01.2030
2010 19.01.2031
2011 19.01.2032
2012 – 18.01.2013 19.01.2033

 

Für den neuen Führerschein wird ein neues Foto und eine Gebühr von zirka 20 Euro fällig. Sollte der Führerschein nicht getauscht werden, droht ein Verwarnungsgeld von 10 Euro. Der neue EU-Führerschein ist nur 15 Jahre gültig!

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